Notariat

Aufgaben eines Notars

 

Das Tätigwerden des Notars ist bei persönlich oder wirtschaftlich folgenreichen Rechtsgeschäften wie z.B. Immobiliengeschäften, Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften oder bei Ehe- und Erbverträgen gesetzlich vorgeschrieben.

 

Häufig wird die notarielle Beurkundung aber auch dann gewählt, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z.B. bei der Abfassung eines Testaments, einer Vorsorgevollmacht oder besonders wichtiger Verträge, die einer fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen.

 

Der Notar berät und belehrt die Parteien und übernimmt die Formulierung von Verträgen.

Jeder kann den Notar frei wählen, der für ihn tätig werden soll.

 

Kosten

 

Die Notargebühren sind bundesweit einheitlich in der Kostenordnung festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäfts.

 

Es ist dem Notar gesetzlich verboten, höhere oder niedrigere Gebühren als in der Kostenordnung vorgesehen zu berechnen.

 

 

Ihr Ansprechpartner:

Herr Rechtsanwalt und Notar Norbert Fölting

 

 

 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Besprechungstermin vereinbaren? 

 

Kontaktieren Sie uns unter 0209 57171 und 0209 513535 oder direkt per Kontaktformular.

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