Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umschreibt die Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

 

Jeder, der ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber eingeht, wird mit den unterschiedlichsten vertraglichen und gesetzlichen Regelungen konfrontiert. Hierbei kann man schnell den Überblick verlieren. Da Konflikte und Schwierigkeiten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis  für den Einzelnen meist gravierende Auswirkungen auf den Lebensalltag haben, ist es ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Rechtsanwälte zu setzen. Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch.  

 

Auch Arbeitgeber sind gut beraten, bei der Lösung von Konflikten mit Arbeitnehmern auf die Unterstützung von im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwälten zu vertrauen. Viele Fehler im Umgang mit Arbeitnehmern und damit verbundene kostspielige Folgen lassen sich durch eine kompetente Beratung vermeiden. Wir unterstützen Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Beilegung von Streitigkeiten mit Arbeitnehmern und der Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche. 

 

Eine Auswahl unserer Leistungen in diesem Bereich: 

 

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen 
  • Durchsetzung von Lohn- und Urlaubsansprüchen
  • Betreuung von gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren 
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen 

 

Diese Aufzählung ist selbstverständlich nicht abschließend. Wir beraten und unterstützen Sie grundsätzlich in allen Bereichen des Arbeitsrechts. 

 

 

Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitsrecht:

Frau Rechtsanwältin Christina Fuchs

 

 

 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Besprechungstermin vereinbaren? 

 

Kontaktieren Sie uns unter 0209 57171 und 0209 513535 oder direkt per Kontaktformular.

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